Inflationsausgleich in Elternzeit – Landesarbeitsgericht verneint Anspruch

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Die komba gewerkschaft nrw hatte durch das Mitglieder-Info vom 24.5.2024 über das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Essen (AG Essen) vom 16. April 2024 informiert, in dem die Inflationsausgleichszahlungen auch während der Elternzeit in voller Höhe zugesprochen wurden, wenn ein Vollzeit-Arbeitsvertrag vorlag. Daraufhin hatte die komba gewerkschaft nrw vorsorglich die Geltendmachung der zurückliegenden sowie zukünftigen Ansprüche auf Inflationsausgleichszahlung während der Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber empfohlen. In der zweiten Instanz hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf) nun den Antrag auf Zahlung einer Inflationsausgleichszahlung während der Elternzeit zurückgewiesen.

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