Personal- und Betriebsräte-Info – 01/2024

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Keine Mitbestimmung bei Untersagung der privaten Nutzung eines Smartphones

Die Beteiligungsrechte von Personal- und Betriebsräten sind gesetzlich oft nicht klar definiert und bedürfen der (richterlichen) Auslegung. Mit Beschluss vom 17.10.2023 (Az: 1 ABR 24/22) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun Ausführungen zur Auslegung des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gemacht und klargestellt, wie sich die „Fragen der Ordnung des Betriebs“ definieren.

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