Personal- und Betriebsräte-Info – 06/2024

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Gesetzesänderung zum Arbeitsentgelt von Betriebsratsmitgliedern

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2024 das Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen. Die Änderung betrifft eine Ergänzung der §§ 37 und 78 BetrVG, welche nun die Höhe des Arbeitsentgelts und die Aufstiegschancen von Betriebsräten konkretisieren. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom  05.07.2024 das Änderungsgesetz gebilligt.

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