Personal- und Betriebsräte-Info – 01/2024
![Symbolbild "Info"](https://www.komba-nrw.de/wp-content/uploads/2024/02/peggy_marco_pixabay_web_61_b7fd17430b.jpeg)
Keine Mitbestimmung bei Untersagung der privaten Nutzung eines Smartphones Die Beteiligungsrechte von Personal- und Betriebsräten sind gesetzlich oft nicht klar definiert und bedürfen der (richterlichen) Auslegung. Mit Beschluss vom 17.10.2023 (Az: 1 ABR 24/22) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun Ausführungen zur Auslegung des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gemacht und klargestellt, wie sich […]